GVFG: Mehr Geld für Investitionen

in den öffentlichen Nahverkehr

Jedes Jahr 1 Mrd. Euro für den ÖPNV

Die GVFG-Novelle

Symbolbild GVFG-Fördermittel

Das Gemeinde­verkehrs­finanzierungs­gesetz (GVFG) wurde Anfang der 1970er-Jahre geschaffen, um den Ausbau der Verkehrs­infrastruktur in den Kommunen mit Geldern aus der Mineral­ölsteuer finanziell zu unterstützen. Auf Bundesebene stand das GVFG-Programm mit einem gleich­bleibenden Volumen von ca. 330 Mio. EUR im Jahr für große ÖPNV-Ausbau­maß­nahmen im Schienen­bereich zur Verfügung. Bauprojekte für Stadt­bahnen, U-Bahnen, S-Bahnen u. ä. wurden ab 50 Mio. EUR Bauvolumen gefördert. Mit diesen bis zu 60 % betragenden Bundesmitteln wurde auch der U-Bahn-Bau in Hannover gestemmt.

Noch vor einigen Jahren war es nicht klar, wie es mit dem Programm des GVFG weitergehen würde. Fairer­weise muss man sagen, dass die Entscheidung für oder gegen den D-Tunnel in eine Zeit fiel, in der es unklar war, ob und wie das Förder­programm des Bundes weitergehen würde. Zeit­weise drohte sogar das Aus. Mit den aufkommenden Aufgaben der dringend benötigten Verkehrs­wende und der Stärkung des ÖPNV zugunsten des Klima­schutzes wurde der Ruf allerdings lauter, weitere Förder­gelder für den Nah­verkehr bereitzustellen. Mit einer Novelle des GVFG möchte Andreas Scheuer, Bundes­minister für Verkehr und digitale Infra­struktur, nun schnell und unbürokratisch dringende Investitionen in den Neu- und Ausbau des Nahverkehrs ermöglichen. Das GVFG-Programm wird ab 2021 mächtig aufgestockt. Dringende Investitionen in den Neu- und Ausbau im Nahverkehr sind nun wieder möglich.

Hier sind die Eckpunkte der GVFG-Novelle im stich­wort­artigen Überblick:

  • Ab 2021 betragen die GVFG-Fördermittel 1 Milliarde Euro jährlich.
  • Ab 2025 werden die Mittel auf 2 Milliarden Euro jährlich aufgestockt.
  • Der Fördersatz des Bundes wird von 60 auf 75 Prozent erhöht.
  • Künftig werden Vorhaben schon ab einer Größenordnung von 30 Millionen Euro gefördert (bislang: 50 Millionen Euro).
  • In Einzelfällen wird die Grenze sogar bis auf 10 Millionen Euro gesenkt.
  • Dafür beinhaltet die Novelle Erleichterungen zur Darlegung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens.
  • Auch die Grunderneuerung bestehender Anlagen ist nun förderfähig („Bestandssanierung“).

Das BMVI sagt dazu: „Die GVFG-Novelle ist ein deutlicher Attraktivitäts­schub für den ÖPNV. Ziel ist, dass die aufsteigenden GVFG-Mittel schnell und sinnvoll investiert werden können – so dass der ÖPNV und die Bürger direkt davon profitieren.” Ab 2021 wurden die GVFG-Mittel von ehemals 330 Millionen Euro jährlich nun deutlich erhöht, ab 2025 stehen bis zu 2 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Die Erhöhung des Förder­satzes des Bundes von 60 auf 75 Prozent steigert die Attraktivität für ÖPNV-Projekte, d. h. die Kommunen müssen für ihre Bau­vorhaben nunmehr weniger beisteuern.

Dieser Anreiz von Förder­mitteln zum Aus- und Neubau von Vorhaben für den ÖPNV zeigt bereits deutlich Wirkung – das BMVI sagt dazu aktuell (September 2021): „Für das aktuelle GVFG-Bundes­programm 2021–2025 konnten durch die Länder aufgrund der erheblich verbesserten Förder­bedingungen in diesem Jahr bereits insgesamt 266 Vorhaben zur Förderung angemeldet werden. Im Vergleich zum Jahr 2020 (127 Vorhaben) ist das eine Verdopplung der Vorhaben, im Vergleich zu den Jahren bis einschließlich 2019 nahezu eine Vervierfachung (2017: 72 Vorhaben, 2018: 74 Vorhaben, 2019: 73 Vorhaben). Länder und Vorhaben­träger können bereits jetzt auf Grund­lage des GVFG-Bundes­programms 2021–2025 ohne Verzögerung die Arbeiten zur Planung und Umsetzung der Projekte beginnen.”

Das heißt im Klartext bereits: Andere Kommunen und Städte fangen an, Neu- und Ausbau­projekte beim Bund anzumelden und Förder­mittel abzugreifen. In der Region Hannover ist der Ausbau des Stadt­bahn­netzes in der Kernstadt jedoch seit nahezu 30 Jahren zum Still­stand gekommen. Das Netz und verschiedene Linien geraten aktuell an ihre Kapazitäts­grenzen, denen die Region im Nah­verkehrs­plan 2020 jedoch nicht recht zu begegnen weiß. Überwiegend wird von Verstärker­bussen gesprochen oder von der Verlagerung von Linien auf andere Stränge. Es fehlt jedoch mit einem vierten Stadtbahn-Tunnel die schon vor 50 Jahren voraus­gesagte und geplante Reserve an Kapazitäten. Die D-Linie muss mit einem Tunnel den Westen und Südosten der Stadt miteinander verbinden und für neue Linien Kapazitäten bieten. Hier kommt die GVFG-Novelle mit ihrem „Füllhorn” gerade recht. Auch der Tunnel A-West (ab Waterloo über Schwarzer Bär bis Daven­stedter Straße) oder gar der Limmer­straßen-Tunnel wären damit machbar. Wer jetzt nicht große Projekte beschließt, stringent durch­plant und beantragt, läuft Gefahr, dass die Förder­mittel in anderen Städten sprich­wörtlich verbaut, quasi dort ausgegeben werden. Und andere Kommunen bauen aktuell fleißig ihre Netze weiter aus, schaffen neue Tunnel­linien oder Anschluss­strecken, während Hannover ein ums andere Jahr nichts anfasst und kleine Brötchen backt.

Die Gelegenheit für größere Aus- und Neubauten im Stadtbahnnetz zur Schaffung von neuen Kapazitäten ist so günstig und niederschwellig wie nie. Es muss jetzt zügig und stringent geplant und beantragt werden, damit Hannover nicht den Anschluss verliert und Fördermittel in andere Städte fließen.